Opferhilfe

Ansprüche wirksam durchsetzen

Sie wurden Opfer eines Delikts und möchten Opferhilfe beantragen? Sie haben einen Schaden erlitten und möchten diesen gegen die Tatbeteiligten geltend machen?

Staatliche Opferhilfe kann beantragen, wer durch körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt, häusliche Gewalt (auch Drohung oder Stalking) oder einen Verkehrsunfall betroffen ist. Opfer von Delikten erleiden während der anschliessenden Verfahren meist nochmals seelische und psychische Belastungen. Ohne anwaltliche Unterstützung ist es für sie oftmals schwierig, ihre Ansprüche in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht geltend zu machen.